Beurkundungsgesetz

Das Beurkundungsgesetz regelt die Bestimmungen, nach welchen der Notar eine Beurkundung vornehmen darf. Zu den Pflichten des Notars gehört, dass er die zu beurkundende Urkunde verliest und die Identität der anwesenden Unterzeichner feststellt. Zudem muss er sich davon überzeugen, dass alle beteiligten Vertragspartner den Inhalt der Urkunde verstanden haben. Zusätzlich überprüft der Notar, ob die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich dem Willen der Vertragspartner entsprechen. Zusätzlich prüft der Notar die rechtliche Korrektheit der getroffenen Vereinbarungen. Das Beurkundungsgesetz regelt neben den Pflichten und Rechten des Notars auch, in welchen Fällen eine Beurkundung erforderlich ist.

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