Beurkundung

Die Beurkundung im eigentlichen Sinn meint die Verpflichtung, im Gesetz abschließend aufgeführte Rechtsgeschäfte durch einen Notar bestätigen zu lassen. Die Beurkundungspflicht gilt besonders für Grundstückskäufe, aber auch für die Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft und für Schenkungs- beziehungsweise Erbverträge sowie für Eheverträge. Wenn eine gesetzlich geforderte Beurkundung nicht vorgenommen wird, gilt der abgeschlossene Vertrag wegen dieses Formfehlers als nichtig. Eine Sonderregel besteht bei Testamenten; wenn diese vollständig handschriftlich abgeschlossen werden, ist eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich. Bei Eheverträgen besteht die Besonderheit darin, dass diese für den gültigen Abschluss einer Ehe nicht vorgeschrieben sind; somit besteht bei einer Nichtvornahme der Beurkundung die Ehe zu den ohne Ehevertrag gültigen gesetzlichen Bedingungen.

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