Beugemittel

Beugemittel sind Zwangsmaßnahmen, mit welchen die Durchsetzung eines gewünschten Verhaltens durchgesetzt werden soll, üblich sind Beugegelder (Zwangsgelder) sowie Beugehaft. Die Verpflichtung zur Zahlung des Beugegeldes beziehungsweise der Haftgrund bei der Beugehaft entfallen, sobald der zu einem konkreten Verhalten Verpflichtete seine ursprüngliche Pflicht erfüllt. Beugemittel haben ausdrücklich keinen strafenden Charakter. Die Verhängung von Beugemitteln ist außer im Strafrecht auch im Verwaltungsrecht sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich; Privatpersonen sind außer im Falle einer unberechtigten Aussageverweigerung vor allem als Schuldner von Beugemitteln betroffen, wenn mittels dieser Maßnahme die Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung erzwungen werden soll.

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