Bilanzvollständigkeit

Die Bilanzvollständigkeit gehört zu den Forderungen der ordnungsgemäßen Bilanzerstellung. Sie besagt, dass bei der Erstellung der Bilanz eines Unternehmens sämtliche betriebliche Wirtschaftsgüter ebenso wie sämtliche betriebliche Schulden zu berücksichtigen sind, soweit nicht in Ausnahmefällen ein ausdrückliches Bilanzierungsverbot besteht. Ein wesentliches Element der Bilanzvollständigkeit ist, dass maßgeblich für die Bewertung von Gegenständen das wirtschaftliche und nicht alleine das rechtliche Eigentum ist; ein Unterschied zwischen beiden Eigentumsbegriffen besteht regelmäßig bei einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt zwischen dem Erwerb und dem vollständigen Bezahlen der Rechnungssumme. Des Weiteren sind in der Bilanz alle bei ihrer Aufstellung bekannten Informationen zu berücksichtigen, welche sich auf den möglichen Ausfall von Forderungen beziehen.

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