Börsengesetz

Das als BörsG abgekürzte deutsche Börsengesetz enthält die rechtlichen Grundlagen für den Handel an inländischen Börsen. Das heutige Börsengesetz beruht auf der ersten Fassung einer entsprechenden Gesetzgebung von 1896 und wurde regelmäßig an die veränderten Bedingungen angepasst. Zu den im Börsengesetz geregelten Details zählen Regeln für die Preisermittlung an den Börsen und für die Aufgaben der Kursmakler ebenso wie spezielle Bestimmungen für einzelne Börsensegmente wie die Terminbörse. Weitere wesentliche Elemente des Börsengesetzes behandeln die Zulassungsbedingungen für den Börsenhandel von Wertpapieren mit amtlicher sowie mit nicht amtlicher Notierung. Des Weiteren befasst sich das Börsengesetz mit den Bestimmungen der Börsenaufsicht und enthält Bußgeldbestimmungen bei Verstößen gegen dieses.

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