Bürgschaftsformular

Bürgschaftsformulare sind Vordrucke auf welchen der Bürgschaftsgeber seine Bereitschaft zur Bürgschaft erklärt. Bürgschaftsformulare kommen nicht nur bei Bankbürgschaften zur Anwendung, sondern auch bei Mietverträgen, wenn ein Dritter (häufig Eltern bei Studierenden) die Bereitschaft zur Haftung bei einem Ausfall der zu leistenden Mietzahlungen erklärt. Des Weiteren stellen Versicherungsgesellschaften ein Bürgschaftsformular aus, wenn sie einen Vertrag über eine Bürgschaftsversicherung abgeschlossen haben. Für die Gestaltung von Bürgschaftsformularen existieren keine starren gesetzlichen Vorgaben, sie müssen lediglich die Willenserklärung des Bürgenden sowie eine eventuelle Eingrenzung der Bürgschaft eindeutig erkennen lassen. Geldinstitute sichern sich auf dem Bürgschaftsformular zusätzlich ab, indem der Bürge zugleich bestätigen muss, dass ihm die mit einer Bürgschaft verbundenen Risiken bekannt sind.

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