Der Bürgschaftskredit meint grundsätzlich ein Darlehen, welches durch eine Bürgschaft abgesichert ist. Bei der Bürgschaft kann es sich um eine einzelne Person handeln, ebenso können Institutionen wie Versicherungen und Bürgschaftsbanken als Bürgen auftreten. Besonders im Außenhandel ist der Bürgschaftskredit mit einer Bank oder einer staatlichen Stelle in der Rolle des Bürgen verbreitet. Bei Privatdarlehen erhöht das Stellen eines Bürgen die Bonität des Kreditnehmers, so dass ein Bürgschaftskredit zu vergünstigten Kreditzinsen führen kann. Ein möglicher Fachausdruck für den Bürgschaftskredit lautet Avalkredit; dieser Begriff gilt aber üblicherweise nur, wenn eine Bank als Bürge eintritt.