Der Begriff der Bürgschaftsversicherung meint zumeist eine Versicherung, welche für bei Vertragsverletzungen fällige Leistungen auszahlt. Bürgschaftsversicherungen im ursprünglichen Sinn beziehen sich auf Sachleistungen wie die korrekte Auftragsausführung im Baugewerbe oder die Übergabe einer Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand. Bei Mietwohnungen wird die Bürgschaftsversicherung zumeist als Miet-Kautionsversicherung vermarktet. Bei der Kreditaufnahme ist der Abschluss einer Bürgschaftsversicherung anstelle der Suche nach einem persönlichen Bürgen grundsätzlich möglich und bei Bürgschaften für gewerbliche Kredite verbreitet. Die Versicherungsprämie der Bürgschaftsversicherung entspricht in ihrer Funktion den für eine Bankbürgschaft zu zahlenden Bürgschaftszinsen. Eine weitere Variante der Bürgschaftsversicherung bieten einige Geldinstitute in der Form eines Bürgschafts-Verfügungsrahmens an.