Bürgschaftsvertrag

Der Bürgschaftsvertrag regelt die mit einer Bürgschaft verbundenen Verbindlichkeiten und Rechte. Vertragspartner des Bürgschaftsvertrages sind zunächst der Kreditnehmer (bei einer Kreditbürgschaft) beziehungsweise Auftragsnehmer (bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft und vergleichbaren Bürgschaften) sowie der Bürge. Der Kreditgeber beziehungsweise der Auftraggeber akzeptiert durch die Zustimmung zum die Bürgschaft auslösenden Gesuch den Bürgschaftsvertrag, er erhält bei einer nicht vertragsgemäßen Kredittilgung beziehungsweise einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Leistung die entsprechenden Zahlungen durch den Bürgen. Der Abschluss eines Bürgschaftsvertrages kann vom Bürgschaftsnehmer als Sicherheit angeboten oder vom Kreditgeber beziehungsweise Auftraggeber gefordert werden. Als Bürgschaftsgeber können neben Einzelpersonen auch Personengemeinschaften, Geldinstitute und Versicherungsgesellschaften einen Bürgschaftsvertrag eingehen.

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