Bürgschaftszinsen

Bürgschaftszinsen sind die Zinsen, welche ein Geldinstitut für eine Bürgschaft verlangt. Bei einer Bankbürgschaft erklärt sich das Geldinstitut bereit, eine Zahlung bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung ihres Bürgschaftskreditpartners zu leisten. Sie sind bei Bauleistungen üblich und werden zudem bei der Kreditaufnahme durch Unternehmen vorwiegend über Bürgschaftsbanken vergeben. Falls die Bürgschaft über eine Versicherungsgesellschaft eingeholt wird, tritt die Versicherungsstelle an die Stelle der Bürgschaftszinsen. Das gilt auch bei der Miet-Kautionsversicherung, wobei Mieter bei einem Kostenvergleich zwischen Bürgschaftszinsen im eigentlichen Sinn und den Kosten der Versicherung zumeist nicht unterscheiden. Bei privat gegebenen Bürgschaften ist die Zahlung von Bürgschaftszinsen unüblich.

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