Bundesgesetzblatt

In Deutschland gilt das Bundesgesetzblatt als Nachfolgeeinrichtung des Reichsgesetzblattes. Für die Gültigkeit der verabschiedeten Bundesgesetze ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erforderlich; allerdings kann die Geltung in engen rechtsstaatlichen Grenzen auch rückwirkend eintreten. Der Einblick in das Bundesgesetzblatt über das Internet ist seit 2009 unentgeltlich möglich, rechtlich maßgebend ist die gedruckte Fassung. Für das österreichische Bundesgesetzblatt gilt abweichend von der deutschen Regelung die RIS-Fassung als rechtlich maßgeblich. Das österreichische Bundesgesetzblatt enthält ergänzend zu den Bundesgesetzen auch den Wortlaut der Verlautbarungen des österreichischen Bundeskanzlers sowie die Entschließungen des österreichischen Bundespräsidenten; zusätzlich werden Staatsverträge im Bundesgesetzblatt Österreichs veröffentlicht.

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