Deckungskapital

Der Begriff Deckungskapital stammt aus der Versicherungsmathematik und bezieht sich auf den Wert, den ein Versicherungsvertrag zu einem bestimmten Tag besitzt. Dabei bezieht sich das prospektive Deckungskapital auf den Wert der Versicherung zu einem festgelegten Tag in der Zukunft, während das retrospektive Deckungskapital die bisherigen Zahlungen berücksichtigt und bewertet. Seine Anwendung ist auf Versicherungsverträge begrenzt, bei denen die Höhe der Einzahlungen tatsächlich mit den Leistungsansprüchen korreliert, was unter anderem auf Lebensversicherungen einschließlich der privaten Rentenversicherung zutrifft. Sowohl für den Jahresabschluss der Versicherungsgesellschaft als auch für die Berechnung des Rückkaufwertes bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Versicherten ist das prospektive Deckungskapital maßgeblich.

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