Deckungskarte

Die Deckungskarte diente als Beleg für den Vertragsabschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung und war somit Voraussetzung für die Zulassung oder Ummeldung eines Kraftwagens oder Kraftrades. Die Deckungskarte wurde auch als Doppelkarte bezeichnet. Die rechtliche Auswirkung der Deckungskarte bestand darin, dass der Versicherungsschutz bereits mit ihrer Aushändigung und nicht erst mit dem Bezahlen der ersten Versicherungsprämie begann. Die alte Deckungskarte wurde im März 2008 durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt. Die neue elektronische Versicherungsbestätigung erfüllt denselben Zweck wie die alte Deckungskarte und dient als Nachweis für die vorläufige Deckungszusage des Versicherungsunternehmens. Die Ablösung der alten Deckungskarte durch die elektronische Versicherungsbestätigung vereinfacht die Abwicklung vorläufiger Deckungszusagen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

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