Deckungslücke

Die Deckungslücke bezeichnet eine zu erwartende oder geplante Ausgabe, für welche keine hinreichende Deckung besteht. Bei einer Hausratversicherung tritt eine Deckungslücke im Fall der Unterversicherung ein. Bei der privaten Krankenversicherung für Hartz IV-Empfänger galt bis 2009 eine Deckungslücke, da das Amt die Versicherungsprämie auch für den Basistarif nicht vollständig bezahlte. Bei politischen Vorhaben und bei Investitionsvorhaben besteht eine Deckungslücke, falls die erforderliche Finanzierung noch nicht vollständig gesichert ist. Des Weiteren besteht eine generelle Deckungslücke in der privaten Haftpflichtversicherung bei langfristigen Auslandsaufenthalten, welche durch eine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung geschlossen werden kann. Ein ähnlicher Sachverhalt gilt in der üblichen Auslandsreisekrankenversicherung, welche bei Auslandsaufenthalten über sechs Wochen durch eine Auslandskrankenversicherung ergänzt werden muss.

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