Deckungsregel

Der Begriff der Deckungsregel bezieht sich auf darauf, wie das Anlagevermögen gedeckt werden soll. In der Betriebswirtschaftslehre ist die Bezeichnung von drei theoretisch möglichen Deckungsregeln mit den Großbuchstaben A, B und C üblich. Dabei besagt die Deckungsregel A, dass das gesamte Anlagevermögen eines Unternehmens durch dessen Eigenkapital gedeckt sein soll, während die Deckungsregel B zusätzlich langfristiges Fremdkapital erlaubt. Die Deckungsregel C bezieht sich abweichend auf das Anlagevermögen und auf das langfristige Umlaufvermögen und erlaubt die Deckung durch Eigenkapital ebenso wie durch langfristiges Fremdkapital. In der unternehmerischen Praxis ist die Deckungsregel A unbedeutend, üblicher ist die Anwendung der Deckungsregel B oder C.

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