Deckungsregister

Das Deckungsregister ist ein Hypothekenregister und bezieht sich in der Grundbedeutung auf durch Hypotheken abgesicherte Kommunalobligationen, des Weiteren kann er für die entsprechenden Register zu weiteren Hypothekendarlehen verwendet werden. Die Eintragungen in das Deckungsregister werden durch Hypothekenbanken veranlasst. Des Weiteren dürfen Derivate in das Deckungsregister eingetragen werden, wenn der Treuhänder diesem zustimmt. Eine wichtige Funktion übt das Deckungsregister im Fall einer Insolvenz der Pfandkreditbank aus, da das Verzeichnis in diesem Fall als Nachweis der tatsächlichen Besitzverhältnisse dient und somit wirksam vermieden wird, dass die beliehenen Objekte Teil der Insolvenzmasse werden.

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