Effektivgeschäfte

Der Begriff der sogenannten Effektivgeschäfte bezeichnet im wesentlichen nichts anderes als ein Kassageschäft bzw. als Kassageschäfte. Dabei handelt es sich also um einen standardisierten Vertrag oder auch um mehrere standardisierte Verträge, die den Handel mit Depots oder Wertpapieren bzw. mit anderweitigen Sachen zum Gegenstand haben. Eine Besonderheit der Effektivgeschäfte ist, dass der Vertragsinhalt immer spätestens zwei Tage nach Abschluss des Vertrages erfüllt werden muss, so dass innerhalb dieser Frist alle Vertragsparteien zu leisten haben. Hier werden nur Werktage gezählt. Ein weiterer Begriff für das Kassa- oder Effektivgeschäft ist auch das Termingeschäft. Ursprünglich stammt der Begriff der Effektivgeschäfte aus dem Bankwesen und dem Börsenwesen. Er wird im heutigen wirtschaftlichen Sprachgebrauch aber auch zunehmend im Bereich des Warenhandels und des Rohstoffhandels genutzt.

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