Eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherung ist der vorwiegend umgangssprachliche Begriff für eine Versicherung an Eides Statt, welche sich auf Vermögensverhältnisse bezieht; grundsätzlich kann eine entsprechende Leistung aber aus jedem beliebigen Grund eingefordert werden und dient oft der Bekräftigung des Wahrheitsgehaltes einer Aussage vor staatlichen Stellen. Hinsichtlich ihrer Verpfändung in Vermögensfragen entspricht die eidesstattliche Versicherung weitgehend dem früheren Offenbarungseid und bezieht sich darauf, dass der Schuldner bestätigt, über keine dem Schuldner oder dem Gerichtsvollzieher unbekannte Vermögenswerte zu verfügen. Die Abgabe einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung wird regelmäßig nach einem mangels Masse erfolglosen Pfändungsversuch oder bei wiederholtem Nichtantreffen des Schuldners verlangt. Falls der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung über seine Vermögensverhältnisse verweigert, kann er durch einen Haftbefehl zu ihrer Abgabe gezwungen werden.

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