eGmbH

Der Begriff eGmbH ist die Abkürzung für eine Kapitalgesellschaft und steht für eine eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Eine GmbH ist die populärste Gesellschaftsform. Dabei ist zunächst ein Mindest- bzw. Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro aufzubringen. Dieses besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter. Sie haften bei Verpflichtungen ihres Unternehmens nicht mit ihrem Privatvermögen. Zusätzlich muss bei der Gründung einer GmbH ein Gesellschaftsvertrag unterschrieben und notariell beglaubigt werden. Dazu besteht die Pflicht zum Eintrag in das Handelsregister. Häufig gewählt wird die Geschäftsform eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung aufgrund der beschränkten Haftung und weil sie bei höheren Gewinnen steuerliche Vorteile bietet. Dagegen müssen die Gründer jedoch zunächst ein Mindestkapital in Höhe von € 25.000,00 aufbringen und insgesamt sind der Gründungsprozess sowie die vorgeschriebene Buchführung teilweise aufwändiger als bei anderen Gesellschaftsformen.

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