Einkommenssteuergesetz (EStG)

Einkommenssteuergesetz ist die außerhalb von Gesetzestexten übliche Schreibweise, während der Gesetzestext und somit auch die amtliche Bezeichnung Einkommensteuergesetz lautet. Das entsprechende Gesetz regelt die Besteuerung der steuerpflichtigen Einkünfte natürlicher Personen. Für die Besteuerung juristischer Personen wird das Einkommenssteuergesetz angewendet, sofern nicht abweichende Bestimmungen im Körperschaftssteuergesetz Vorrang haben. Das Einkommen(s)steuergesetz teilt die Einkünfte in sieben Einkunftsarten auf, von diesen unterliegen aus Kapitalvermögen stammende Einnahmen einer besonderen Besteuerung durch die Abgeltungssteuer. Das Einkommenssteuergesetz unterscheidet zwischen einer beschränkten sowie einer unbeschränkten Steuerpflicht; für Deutschland regelt es die grundsätzliche Steuerpflicht des weltweit erzielten Einkommens. Maßgeblich für die Steuerpflicht gemäß EStG ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Wohnort.

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