Energiesteuergesetz

Umgangssprachlich wird das Stromsteuergesetz häufig als Energiesteuergesetz bezeichnet. Offiziell wurde das Energiesteuergesetz jedoch 2006 verabschiedet und löste das Mineralölsteuergesetz ab. Das Energiesteuergesetz befasst sich mit der Versteuerung von Mineralölen, Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Kohle (Braunkohle und Steinkohle) sowie vergleichbaren Energieträgern. Die Ablösung des Mineralölsteuergesetzes durch das neue Energiesteuergesetz wurde notwendig, da die bisherige Gesetzgebung nicht mehr vollständig den europarechtlichen Vorgaben entsprach. Das Energiesteuergesetz regelt, dass die Einnahmen aus der Energiesteuer dem Bund zufließen und die Steuerpflicht entsteht, sobald die Stoffe das Zolllager verlassen. Des Weiteren sieht das Energiesteuergesetz für einzelne Fälle Steuernachlässe und Steuerbefreiungen vor. Die amtliche Abkürzung für das Energiesteuergesetz lautet EnergieStG.

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