Feiertagslohn

Auf der Lohnabrechnung bezeichnet der Feiertagslohn die Lohnersatzleistung für einen arbeitsfreien gesetzlichen Feiertag. Für die Berechnung der Feiertagsbezahlung sind unterschiedliche Modelle möglich, am häufigsten zur Anwendung kommt die Auszahlung des durchschnittlichen Tagesverdienstes. Eine weitere Begriffsbedeutung des Feiertagslohns bezieht sich auf die Bezahlung der Arbeitnehmer, die an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssen. Sie erhalten zusätzlich zum Grundlohn einen Zuschlag, der grundsätzlich von der Lohnsteuer und von Beiträgen zu den Sozialversicherungen befreit ist. Zusätzlich zum Arbeitsentgelt steht Arbeitnehmern für das Arbeiten an einem Feiertag in der Regel ein Ausgleichstag zu. Bei der betrieblichen Kostenkalkulation gehört der Feiertagslohn in beiden Bezeichnungen zu den Arbeitskosten.

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