Feiertagsvergütung

Das Recht auf Feiertagsvergütung besagt, dass Arbeitnehmer das Anrecht auf die Auszahlung des Arbeitsentgelts für arbeitsfreie Feiertage genießen. Die Höhe der Feiertagsvergütung beruht bei Lohnempfängern vorwiegend auf dem Durchschnittsverdienst eines Arbeitstages. Alternativ lässt sich die Feiertagsbezahlung anhand des durchschnittlich am entsprechenden Wochentag erzielten Einkommens berechnen, was vor allem bei flexiblen Arbeitszeiten sinnvoll ist. In einer weiteren Bedeutung bezieht sich die Feiertagsvergütung auf die Bezahlung der Mitarbeiter, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Diese erhalten neben dem Grundlohn einen Feiertagszuschlag. Bei Gehaltsempfängern ist die Berechnung der Feiertagsvergütung als Ersatzbezahlung einfach, da sie ohnehin ein festes Monatsentgelt beziehen. Falls sie an einem Feiertag arbeiten, stehen ihnen jedoch Zuschläge und der Ausgleichstag zu.

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