Feiertagszulage

Die Begriffe Feiertagszulage und Feiertagszuschlag werden heute weitgehend bedeutungsgleich für das zusätzliche Arbeitsentgelt verwendet, welches Arbeitnehmer für die Erwerbsarbeit an gesetzlichen Feiertagen erhalten. Ursprünglich bezeichnete die Feiertagszulage die entsprechende Bezahlung der Beamten und der Beschäftigten in öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen, während die analoge Vergütung in privaten Beschäftigungsverhältnissen als Feiertagszuschlag kommuniziert wurde. Viele Tarifverträge sehen für Neujahr, Ostern und Weihnachten erhöhte Feiertagszulagen vor, während deren Höhe an anderen Feiertagen mit der Zusatzbezahlung für das Arbeiten an Sonntagen übereinstimmt. Feiertagszulagen sind grundsätzlich von der Lohnsteuer und von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit. Zusätzlich zur Feiertagszulage erhalten Beschäftigte üblicherweise einen Ausgleichstag.

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