Feiertagsentgelt

Das Feiertagsentgelt bezeichnet sowohl die Lohnersatzleistung für gesetzliche Feiertage als auch die Bezahlung der an diesen arbeiten müssenden Beschäftigten. Bei arbeitsfreien Feiertagen ersetzt das Feiertagsentgelt das übliche Arbeitsentgelt. Wenn Arbeitnehmer an Feiertagen arbeiten, erhalten sie neben dem Grundgehalt Zuschläge, deren Höhe sich an einzelnen Feiertagen wie Weihnachten und Ostern vom üblichen Betrag unterscheiden. Des Weiteren steht ihnen grundsätzlich ein Ausgleichstag für jeden gearbeiteten Feiertag zu. Der Feiertagszuschlag ist von der Lohnsteuer und von Beiträgen zur Sozialversicherung befreit, wobei für die jeweilige Freistellung Betragshöchstgrenzen gelten. Bei der betrieblichen Kostenkalkulation gehört das zu zahlende Feiertagsentgelt ebenso wie der Arbeitslohn zur Kostengruppe der Arbeitskosten.

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