Feiertagsbezahlung

Die Feiertagsbezahlung bezieht sich vorwiegend darauf, dass Arbeitnehmer für gesetzliche Feiertage einen Anspruch auf Lohnfortzahlung besitzen. Dieser richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte und nicht nach dem Wohnort des Beschäftigten, was für Pendler zwischen zwei Bundesländern von Belang ist. Wenn Arbeitnehmer an Feiertagen arbeiten, erhalten sie als Feiertagsbezahlung neben dem Grundlohn einen Feiertagszuschlag, dessen Höhe zumeist im Tarifvertrag geregelt ist. Des Weiteren steht ihnen in der Regel ein Ausgleichstag zu. Hiermit ist ein bezahlter arbeitsfreier Tag gemeint, dessen Terminierung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren ist. Für das Arbeiten an Weihnachten und Ostern ist eine höhere Feiertagsbezahlung als an anderen Feiertagen üblich.

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