Fiktive Anrechnung

Der Begriff „Fiktive Anrechnung“ stammt aus dem internationalen Steuerrecht. Dabei handelt es sich um den Fall, wenn eine Steuer im Inland zwar angerechnet werden kann, diese jedoch im Ausland nur in einer geringeren Höhe oder gar nicht bezüglich des Anrechnungshöchstbetrages beglichen wurde. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine fiktive Anrechnung laut der deutschen Rechtssprechung lediglich nur noch nach einigen älteren Doppelbesteuerungsabkommen möglich ist. Unter Doppelbesteuerungsabkommen versteht man Verträge auf völkerrechtlicher Ebene, mit denen Staaten vermeiden können, dass bei einem Steuerpflichtigen Einkünfte während eines bestimmten Zeitraums durch Steuern in mehrfacher Weise belastet werden. Dies kann unter anderem darin bestehen, dass der Quellenstaat eine Besteuerung reduziert, diese einstellt oder zurücknimmt.

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