Finanzinnovation

Während der Begriff Finanzinnovation in der Umgangssprache oft für neuartige Finanzprodukte verwendet wird, bezeichnet er steuerrechtlich Wertpapiere, welche steuerpflichtige Zinsen in einen steuerfreien Kursgewinn nach der Spekulationsfrist umwandeln sollten. Der steuerrechtliche Begriff der Finanzinnovation ist seit der Abschaffung der Spekulationsfrist und der Steuerpflicht bezüglich der Abgeltungssteuer auch für Kursgewinne nicht mehr aktuell. Von 2005 bis zur Einführung der Abgeltungssteuer zum Jahr 2009 unterlagen Finanzinnovationen der Einkommenssteuer. Bis zu diesem Zeitpunkt stuften die Finanzämter entsprechende Papiere als Finanzinnovationen ein, wenn sie über einen variablen Zinssatz verfügten oder das Disagio die in der Disagiotabelle aufgeführten Grenzwerte für die steuerliche Begünstigung überschritt.

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