Forderungstitel

Bei Forderungstiteln ist zwischen amtlichen und privatwirtschaftlichen Titeln zu unterscheiden. Einen amtlichen Forderungstitel erhalten Gläubiger, indem sie bei einem Gericht die Durchsetzung einer Forderung im Rahmen einer Pfändung beantragen. Privatwirtschaftliche Forderungstitel sind Vereinbarungen, welche eine Forderung verbriefen. Häufig zur Anwendung kommende privatwirtschaftliche Forderungstitel sind Anleihen, bei welchen der Emittent zur Zinszahlung (mit Ausnahme abgezinster oder unverzinslicher Anleihen) sowie zur Rückzahlung des Anlagebetrages verpflichtet ist. Auch Schuldverschreibungen und Lieferantenkredite werden zu den Forderungstiteln gerechnet. Aktien stellen hingegen keine Forderungstitel dar, da sie mit Mitbestimmungsrechten, aber nicht mit einem Rückgaberecht an den Emittenten ausgestattet sind.

^