Forderungspfändung

Bei einer Forderungspfändung werden keine Sachen, sondern bestehende Forderungen des Schuldners an einen Drittschuldner gepfändet. Die Forderungspfändung wird über das Amtsgericht beantragt und dem Drittschuldner in der Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zugestellt. Behörden wie das Finanzamt veranlassen die Forderungspfändung ohne Einschaltung des Amtsgerichtes selbst. Die häufigsten Formen der Forderungspfändung sind die Lohpfändung beziehungsweise Gehaltspfändung und die Kontopfändung. Die Forderungspfändung wird durch die Pfändungsfreibeträge bei der Lohn- und Gehaltspfändung sowie durch ein P-Konto und den für ein so geschütztes Bankkonto gültigen Freibetrag eingeschränkt. Der Drittschuldner darf bei einer Forderungspfändung Leistungen an seinen direkten Gläubiger nur noch in Höhe des jeweils anzuwendenden Freibetrages leisten.

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