Freistellungshöchstbetrag

Der Freistellungshöchstbetrag gibt an, bis zu welchem Betrag private Anleger ihre Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer freistellen lassen dürfen. Der Freistellungshöchstbetrag unterscheidet sich zwischen ledigen und gemeinsam veranlagten verheirateten Steuerzahlern. Bankformulare zur Einreichung eines Freistellungsauftrages ermöglichen wahlweise die Angabe eines freizustellenden Betrages in beliebiger Höhe oder das Ankreuzen des Feldes, dass der Freistellungshöchstbetrag zur Anwendung kommen soll. Ursprünglich waren die Beträge aller gestellten Freistellungsaufträge an das Finanzamt zu melden. Diese Vorschrift wurde abgeändert, so dass die Meldung heute ausschließlich die tatsächlich genutzten Beträge umfasst. Die alte Regelung führte zu unzähligen Nachfragen, da Anleger mit verschiedenen Bankverbindungen häufig den Überblick verloren und insgesamt zu hohe Freistellungsaufträge erteilt hatten, obgleich ihre gesamten Kapitalerträge den Freistellungshöchstbetrag nicht überschritten haben.

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