Die Freistellungsmethode ist eine Möglichkeit der Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Im Rahmen der Freistellungsmethode berücksichtigt ein Staat bei der Steuerfestlegung, das in einem anderen Land erzielte und dort versteuerte Einkommen nicht. Die Anwendung der Freistellungsmethode beschränkt sich üblicherweise nur auf die Festsetzung der Steuerschuld, während bei der Berechnung der Steuerprogression das gesamte Einkommen des Steuerpflichtigen zur Anrechnung kommt. Eine Alternative zur Freistellungsmethode besteht in der Anrechnung der bezahlten ausländischen Steuern auf die zu zahlenden inländische Steuerhöhe; diese Methode wird als Anrechnungsmethode bezeichnet. Erforderlich ist ein Doppelbesteuerungsabkommen, wenn ein Land die Steuerpflicht nach dem Wohnsitz und ein anderer Staat diese nach dem Ort der Einkommenserzielung festlegt.