Freiverkehrsausschuss

Der Freiverkehrsausschuss ist an der Börse angesiedelt und entscheidet über die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im Freiverkehr. Dabei überprüft der Freiverkehrsausschuss die eingereichten Unterlagen in einem vereinfachten Verfahren nur hinsichtlich der geringen im Freiverkehr geltenden Regeln. Des Weiteren wird der Freiverkehrsausschuss tätig, wenn er Anhaltspunkte für den Missbrauch des Börsensegmentes hat. Im Freiverkehr werden Wertpapiere wie Aktien gehandelt, welche die Zulassung zum amtlichen Handel nicht erhalten oder nicht beantragt haben. Die Zulassung von Wertpapieren durch den Freiverkehrsausschuss ist mit deutlich weniger Kosten als eine Zulassung zum amtlichen Wertpapiermarkt verbunden.

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