Freiwillige Krankenversicherung

Eine freiwillige Krankenversicherung im strengen Wortsinn existiert nicht mehr, da jeder Einwohner verpflichtet ist, sich entweder bei einer gesetzlichen oder bei einer privaten Krankenversicherung gegen Krankheitskosten zu versichern. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen gelten Mitglieder als freiwillig versichert, wenn sie zum Wechsel in die private Krankenversicherung berechtigt sind. Studenten und Künstler sind jedoch nur dann zum Wechsel in die private Krankenversicherung berechtigt, wenn sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen und gelten aus diesem Grund bei gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtmitglieder. Von zunehmender Bedeutung ist die freiwillige Krankenversicherung im Rahmen der Zusatzversicherung gegen von der GKV nicht getragene Behandlungskosten. Die monatlichen Beiträge variieren hierbei mitunter sehr stark, ein Vergleich der Anbieter ist von daher mehr als ratsam.

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