Fürsorgepflicht

Mit der Fürsorgepflicht wird vornehmlich die Pflicht des Arbeitgebers verstanden, das Wohlergehen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin zum Beamtentum im Blick zu haben. In der praktischen Auswirkung bedeutet die Fürsorgepflicht, dass der Arbeitnehmer vor Angriffen von Kollegen geschützt wird und dass der Arbeitgeber erkrankte Beschäftigte nach Hause schicken muss, wenn er erkennen kann, dass die Weiterarbeit ihre gesundheitliche Situation verschlechtern oder zur Ansteckung von Kollegen führen würde. Mit der geforderten wohlwollenden Formulierung des Arbeitszeugnisses wirkt sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch auf die Zeit nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisse aus; hierbei bestehen in der Schweiz jedoch Einschränkungen gegenüber den rechtlichen Regelungen in Deutschland und Österreich. Auch in Eltern- und Kinderbeziehungen spielt das Thema Fürsorgepflicht eine übergeordnete Rolle.

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