Fusionsrichtlinie

Die Fusionsrichtlinie trägt offiziell den Namen Richtlinie 90/434/EWG und regelt die Art und den Umfang der Besteuerung für den Fall des Übergangs von Unternehmen sowie von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU. Wirksam wird die Fusionsrichtlinie, wenn Verkäufer und Käufer des Unternehmens oder der Kapitalgesellschaft ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern der Europäischen Union (EU) haben und der Zugriff des Finanzamtes des abgebenden Staates nach der Fusion sichergestellt wird sowie die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben. Die rechtliche Umsetzung der Fusionsrichtlinie erfolgte für Deutschland im Rahmen des Umwandlungssteuergesetzes. Die Fusionsrichtlinie oder auch Verschmelzungsrichtlinie kommt nicht nur bei Fusionen, sondern auch bei Unternehmensaufspaltungen zur Anwendung.

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