Gehaltstarifvertrag

Der Gehaltstarifvertrag regelt in Ergänzung zum sich mit allgemeinen Fragen des Arbeitsvertrages und dem Anspruch auf Urlaub befassenden Manteltarifvertrag die Höhe der mindestens zu zahlenden Gehälter. Da die Tarifverträge sich üblicherweise gleichermaßen mit Löhnen und Gehältern befassen, bezeichnen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände den entsprechen Vertrag zumeist als Lohn- und Gehaltstarifvertrag. In Gehaltsverhandlungen dürfen Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten höhere als im Gehaltstarifvertrag vorgesehene Arbeitsentgelte vereinbaren, das Unterschreiten ist bei einer Tarifbindung beziehungsweise nach der Erklärung eines Gehaltstarifvertrages als allgemeinverbindlich für alle Arbeitsverträge nicht statthaft. Früher wurden Gehaltstarifverträge nahezu ausschließlich mit einer einjährigen Laufzeit abgeschlossen, inzwischen sind längere Vertragslaufzeiten bei Gehaltstarifverträgen nicht mehr unüblich.

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