Die Gehaltsumwandlung bezieht sich auf eine Möglichkeit zur zusätzlichen Altersversorgung. In der Praxis werden je nach Berechnung des Arbeitsentgeltes die Bezeichnungen Lohnumwandlung oder Gehaltsumwandlung verwendet, der offizielle Begriff lautet in beiden Fällen Entgeltumwandlung. Bei einer Gehaltsumwandlung zieht der Arbeitgeber den für die Altersvorsorge bestimmten Teil des Gehaltes direkt vom Bruttolohn ab, so dass sowohl seine Beiträge als auch die Zahlungen des Arbeitnehmers für die Sozialversicherungen ebenso wie der Lohnsteueranteil auf den umgewandelten Gehaltsanteil entfallen. Faktisch handelt es sich bei der Gehaltsumwandlung um eine vom Arbeitnehmer finanzierte zusätzliche Altersvorsorge, der Arbeitgeber übernimmt lediglich die praktische Abwicklung und vereinbart häufig mit einer Versicherungsgesellschaft Sonderkonditionen für seine Beschäftigten.