Gewerbeschein

Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der Gewerbeanmeldung, der Begriff kann auch für die Gewerbeanzeige verwendet werden. Grundsätzlich handelt es sich bei der Gewerbeanzeige um eine Mitteilung an die Behörden und nicht um das Ersuchen nach einer Genehmigung, da generell Gewerbefreiheit besteht. Eine Ausnahme bilden Tätigkeiten, für welche Fachkenntnisse oder die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen sind. Kein Gewerbeschein ist für freiberufliche Tätigkeiten sowie für die Nutzung des eigenen Vermögens zur Vermietung erforderlich, ebenso entfällt die Verpflichtung für selbstständige Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht eigentlich auch bei geringen Einkünften wie beispielsweise in Nebenjobs, in der Praxis verzichtet das in den meisten Bundesländern bei unklarer Rechtslage über die Erfordernis einer Gewerbeanmeldung entscheidende Finanzamt bei geringer Einkommenshöhe auf die Forderung einer Anmeldung.

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