Gewerbekapitalsteuer

Die Gewerbekapitalsteuer (GewKapSt) ist eine auf das Kapital eines Unternehmens bezogene Steuer. Seit 1998 wird die Gewerbesteuer in Deutschland ausschließlich anhand des Gewerbeertrages als Gewerbeertragssteuer erhoben, da die vormals geltende zweite Komponente der Gewerbekapitalsteuer abgeschafft wurde. Ein Reflex der ehemaligen Gewerbekapitalsteuer bei der heutigen gültigen Berechnungsmethode der Gewerbesteuer besteht darin, dass die Kosten der Fremdfinanzierung zu fünfundzwanzig Prozent dem Unternehmensgewinn zugeschlagen werden, so dass ein hohes fremdfinanziertes Kapital die Gewerbesteuerschuld erhöht. In den USA ist die Erhebung einer Gewerbesteuer in der Form einer Gewerbekapitalsteuer den Gemeinden in einigen Bundesstaaten erlaubt.

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