Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist in Deutschland von Gewerbetreibenden zu zahlen. Sie bestand ursprünglich aus den drei Teilbereichen Gewerbeertragssteuer, Gewerbekapitalsteuer und Lohnsummensteuer und wird heute ausschließlich als Gewerbeertragssteuer erhoben. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer stehen den Kommunen zu, diese führen einen Teil ihrer Einnahmen jedoch über die Gewerbesteuerumlage an die Länder ab. Über die Höhe der Gewerbesteuer entscheidet die jeweilige Gemeinde, allerdings muss sie einen Mindesthebesatz von 200 berücksichtigen. Der Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewinn sowie speziellen Hinzurechnungen und Abzügen. Die Gewerbesteuer wird oftmals als Standortnachteil deutscher Unternehmen bezeichnet, da vergleichbare Steuern nur in wenigen anderen Staaten bestehen.

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