Gläubigerwechsel

Ein Gläubigerwechsel erfolgt durch die gegenüber dem Schuldner offengelegte Übertragung einer bestehenden Forderung auf einen neuen Gläubiger. Sie findet in Handelsbeziehungen durch den Forderungsverkauf statt. Ein solche erfolgt in der Praxis überwiegend bei zweifelhaften Forderungen, ist generell aber bei jeder Forderungsart möglich. Ein Gläubigerwechsel ohne drohenden Zahlungsausfall erfolgt oftmals bei Zahnarztrechnungen, indem die Praxen über die zahnärztliche Verrechnungsstelle statt direkt mit dem Patienten abrechnen. Bei Krediten ist eine Übertragung der Forderung von einer Bank auf ein anderes Geldinstitut statthaft, sofern der Kreditvertrag dieses Recht der Bank nicht ausdrücklich ausschließt. Die Vertragsbedingungen ändern sich bei einem Gläubigerwechsel nicht, dennoch empfinden viele Verbraucher ihn als Nachteil, zumal der neue Gläubiger nicht an die freiwilligen Kulanzgepflogenheiten des bisherigen Vertragspartners gebunden ist.

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