GmbH ist die Abkürzung für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht, bei welcher nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Gründung einer GmbH muss notariell beglaubigt werden, die Einlagen der an der GmbH beteiligten Gesellschafter bilden das Stammkapital. Eine GmbH kann auch gemeinnützigen Zwecken dienen, in diesem Fall lautet die Abkürzung gGmbH. Die umgangssprachlich Mini-GmbH genannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist faktisch eine GmbH mit einer verringerten Anforderung an das vorgeschriebene Mindestkapital oder Stammkapital, welches sich bei einer traditionellen GmbH auf mindestens 25 000 Euro belaufen muss, während für die Mini-GmbH ein Euro ausreicht. Rechtlich ist die GmbH eine eigenständige juristische Person.