Die GmbH & Co KG ist als Kommanditgesellschaft eine Personengesellschaft, deren mit dem Gesamtvermögen haftender Gesellschafter eine GmbH ist. Das Gesamtvermögen der GmbH beläuft sich naturgemäß nur auf ihr Stammkapital, so dass es sich bei der GmbH & Co KG faktisch um eine Kommanditgesellschaft ohne unbegrenzt haftenden Komplementär handelt. Die Haftung der Kommanditisten beschränkt sich wie bei jeder Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf die im Handelsregister hinterlegte Haftungssumme, welche oftmals der Einlage entspricht. Zu den Gründen einer GmbH & Co KG-Gründung gehört das Bestreben nach Haftungsbeschränkungen ebenso wie der Wunsch, die bei einer GmbH gegenüber einer KG größere Arbeitnehmermitbestimmung zu vermeiden. Des Weiteren kann die GmbH & Co KG durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten leicht Geld aufnehmen.