Der Goldankauf ist der gewerbsmäßige Ankauf von Gold beziehungsweise goldhaltigen Produkten. Im Gegensatz zu Juwelieren berücksichtigen Goldankaufsstellen bei der Kaufpreisermittlung nicht den Wert oder die Verarbeitung von Schmuckstücken, sondern richten sich ausschließlich nach dem Feingoldgehalt der ihnen angebotenen Produkte. Der Goldankauf ist auch per Post möglich. Das Gewerbe des Goldankaufes muss nur angemeldet und nicht genehmigt werden; bei deutlichen Anzeichen für eine mutmaßliche Unzuverlässigkeit des Ankäufers können die Behörden den Goldankauf jedoch untersagen. Der Goldankauf von Minderjährigen ist verboten. Eidesstattliche Versicherungen der Goldankäufer schützen den Goldankauf weitgehend vor dem Verdacht der Hehlerei, da der Goldverkäufer mittels der Erklärung bestätigt, rechtmäßiger Eigentümer der verkauften Goldstücke zu sein.