Goldnennwert

Der Goldnennwert bezeichnet ursprünglich eine Wertangabe, welche in Goldwerten ausgedrückt wurde. Heute ist der Goldnennwert eine vom Internationalen Währungsfond bestimmte und hinsichtlich der Zusammensetzung des Währungskorbes mindestens alle fünf Jahre überprüfte Rechnungseinheit, welche zu den Sonderziehungsrechten gerechnet wird. Der heutige Goldnennwert bestimmt sich anhand eines Währungskorbes unterschiedlicher Währungen, welche einen Bezug zum Goldpreis aufweisen. Der Goldnennwert dient somit der von einer konkreten Währung unabhängigen internationalen Verrechnung von Guthaben und Verbindlichkeiten. Der englische Fachbegriff für den Goldnennwert lautet Gold Denomination. Der Goldnennwert darf nicht mit dem Nennwert einer Goldmünze verwechselt werden.

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