Goldmark

Die Goldmark bezeichnet im weiten Sinn die ab 1871 verwendete Währung des damaligen Deutschen Kaiserreiches und im engeren Sinn die von diesen ausgegebenen Goldmünzen mit Werten zu zwanzig, zehn und fünf Mark. Eine Umrechnung der Kaufkraft der damaligen Goldmarkt in den heutigen Euro zeigt trotz des Goldgehaltes der Münzen einen starken Wertverfall an; so war eine Goldmark 1889 noch 9,86 Euro und 1914 nur noch 4,87 Euro wert. Abgelöst wurde die Goldmark Mitte 1914 durch die Papiermark; hierbei sollte es sich zunächst um eine Aussetzung und nicht um die Aufhebung des Goldstandards handeln, welcher nach Ende des Ersten Weltkrieges jedoch nicht wiederaufgenommen wurde. Goldmarkstücke verfügen heute über Sammlerwerte, welche sich je nach Ausgabe-Bundesstaat und Häufigkeit der konkreten Münze gerade auch bei den Preisen für den Ankauf und Verkauf unterscheiden. Bei Goldmark-Münzen gestalteten die Bundesstaaten die Vorderseite, während die Rückseite einheitlich geprägt wurde.

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