Gründungskapital

Das Gründungskapital ist das Kapital, welches bei der Gründung eines Unternehmens zur Verfügung steht. Neben Gründungskapital ist die Bezeichnung Grundkapital möglich. Das Gründungskapital besteht sowohl aus Geldbeträgen als auch aus Sachwerten. Für Einzelgesellschaften besteht keine Rechtsvorschrift hinsichtlich der Mindesthöhe des Gründungskapitals, während für Kapitalgesellschaften Mindestansprüche gelten. Da die Mindestanforderungen an das Gründungskapital einer GmbH hoch sind, wurden neue Unternehmen häufig in der Rechtsform der britischen Limited gegründet. Seit 2008 ist die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) in Deutschland zugelassen, deren Gründungskapital nur einen Euro betragen muss. Bei der UG (haftungsbeschränkt) darf der erzielte Gewinn jedoch nur teilweise verwendet werden, da ihre Umwandlung in eine GmbH als Ziel vom Gesetzgeber vorgegeben wurde.

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