Gründungsinvestition

Als Gründungsinvestition gilt jede mit der Gründung eines Unternehmens verbundene Investition. Die Gründungsinvestitionen bewirken eine langfristige Kapitalbindung und umfassen alle vor der erstmaligen Ausübung der betrieblichen Tätigkeit anfallenden Kosten. Andere Bezeichnungen für die Gründungsinvestition lauten Errichtungsinvestition und Erstinvestition. Für die Finanzierung der Gründungsinvestition ist grundsätzlich ausreichendes Eigenkapital erforderlich, des Weiteren besteht die Möglichkeit der teilweisen Finanzierung durch Gründungskredite oder Gründungsdarlehen. Der Umfang der erforderlichen Gründungsinvestitionen lässt sich durch den Abschluss von Leasingverträgen statt des Kaufes von Gütern des Anlagevermögens verringern. Zu den Gründungsinvestitionen im weiteren Sinn gehören auch die Kosten für die Verpflichtung und Schulung der ersten Mitarbeiter.

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