Gutachterkosten

Gutachterkosten sind die für die Beauftragung eines Sachverständigen zu zahlenden Kosten. In Gerichtsverfahren trägt in den meisten Fällen die unterlegene Partei die Gutachterkosten, Ausnahmen gelten bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren sind von Betriebsräten beauftragte Rechtsgutachten grundsätzlich vom Arbeitgeber zu bezahlen. Bei Verkehrsunfällen muss der Geschädigte keinen Preisvergleich durchführen, um den günstigsten Gutachter zu finden; die Beauftragung eines Gutachters muss jedoch in einem sinnvollen Verhältnis zum Schaden stehen. Bei einem Immobilienkauf sollten die Gutachterkosten nicht eingespart werden, da die Expertise des Sachverständigen den Immobilienwert realistisch darstellt. In vielen Bereichen sind Gutachterkosten durch Honorarordnungen geregelt.

^